Leistungen
Unternehmensgründungen
Die wichtigste Überlegung vor einer Firmengründung ist die Entscheidung für eine Einzelfirma oder Kapitalgesellschaft.
Die Gründung einer Einzelfirma (Individuali imone) ist relativ einfach und preiswert. Der Gesellschafter haftet allerdings mit seinem gesamten Vermögen für Schulden insbesondere im Bereich Sozialversicherung.
Im Bereich der Kapitalgesellschaften ist die UAB (Uzdaroji akcine bendrove) am beliebtesten. Sie entspricht in etwa der deutschen GmbH. Die Haftung der UAB ist auf die Einlage von mindestens 2.500 Euro beschränkt.
Varianten sind die MB (Mazoji bendrija) und die AB (Akcine bendrove). Welche Rechtsform am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sollte gründlich überlegt werden.
Meldeangelegenheiten
Ein EU-Bürger kann man sich bis zu 90 Tage ohne eine Anmeldung in Litauen aufhalten. Danach ist es erforderlich, das Recht auf vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen.
Den Antrag kann man online über das Migris-System beantragen. Anschließend müssen Originaldokumente wie Reisepass und Krankenversicherungsnachweis vor Ort persönlich vorgelegt werden.
Mit der Aufenthaltsbescheinigung müssen Sie anschließend zum Gemeindeamt (Senijunija) gehen und dort auch einen Mietvertrag vorlegen. Damit wird dokumentiert, dass sie tatsächlich in Litauen wohnen.
Krankenversicherung
Falls Sie in einem EU Land versichert sind, benötigen Sie nicht unbedingt eine litauische Krankenversicherung, weil Sie über die europäische Versicherungskarte (EHIC) abgesichert sind.
Falls Sie in eine private Krankenversicherung haben und diese kündigen möchten, sind Sie verpflichtet, sich im litauischen System der staatlichen Krankenversicherung anzumelden.
Der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung beträgt nur ca. 80 Euro im Monat, enthält allerdings keine Erstattung von Zahnbehandlung.
Eine private Zahnzusatzversicherung kostet je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 50 und 300 Euro im Monat.
Steuerberatung
MB Consultatio hat keine Lizenz zur Steuerberatung. Daher können wir keine speziellen Auskünfte geben. Der Körperschaftssteuersatz beträgt im Allgemeinen 16 % vom Gewinn bei Kapitalgesellschaften.
Das klingt niedrig. Allerdings sind Entnahmen in der Regel mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Wohnsitzland zu versteuern. Das ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Gesellschafters.
Zu diesem Thema kooperieren wir mit einer erfahrenen litauischen Steuerkanzlei.